Kommission möchte Rechtsschutz für Whistleblower verstärken

Whistleblower sollen in Zukunft mehr Schutz genießen, so ein Vorschlag der EU Kommission. [Foto: Shutterstock]

Menschen, die Rechtsverstöße in der EU an die Öffentlichkeit bringen, sollen in Zukunft stärker durch die EU Institutionen geschützt werden. Dazu hat die Kommission am Montag einen Entwurf vorgelegt.

Der Vorschlag soll einen EU-weiten Rechtsschutz für Informanten gewährleisten, die den Bruch von EU-Gesetzen meldeten, erklärte die Behörde am Montag. Geplant sei, innerhalb von Organisationen sowie zu Behörden sichere Kommunikationskanäle zu schaffen. Gleichzeitig sollen die Betroffenen vor Vergeltungsmaßnahmen wie Entlassungen oder Herabstufungen bewahrt werden.

Fälle wie der Volkswagen-Dieselskandal und die Steuerenthüllungen um die Panama Papers hätten gezeigt, wie wichtig Whistleblower bei der Aufklärung solcher Affären seien, sagte der stellvertretende Kommissionspräsident Frans Timmermans. “Wer richtig handelt, sollte nicht bestraft werden.” Derzeit ist der Sachverhalt in der EU uneinheitlich geregelt. Nur zehn der 28 Mitglieder schützen Whistleblower komplett. In den restlichen Staaten sind die Regeln auf bestimmte Branchen oder Berufsgruppen beschränkt.

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Deshalb schlägt die Kommission in dem Gesetzesentwurf, dem Parlament und die Mitgliedsländer zustimmen müssen, klare Vorgaben für die Arbeitgeber vor. Alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über zehn Millionen Euro sollen etwa verpflichtet werden, ein internes Verfahren für den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern einzuführen. Auch alle Landes- und Regionalverwaltungen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern werden von der neuen Richtlinie erfasst.

Die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann lobt den breiten Ansatz des Vorschlags, der auch nicht direkt angestellte Personen umfasst. “Leiharbeiter, Lieferanten und Berater etwa sind ebenfalls von einem Unternehmen wirtschaftlich abhängig.” Auch sie sollten keine Angst vor Repressalien haben müssen. Sven Giegold (Grüne/Efa), Berichterstatter für Transparenz, Rechenschaftspflicht im Europaparlament, sieht allerdings noch Handlungsbedarf: „Der Vorschlag lässt noch Luft nach oben. Der Schutz von Whistleblowing im Bereich Arbeitnehmerrechte fehlt. Whistleblower sollen bei der

Enthüllung von Steuerhinterziehung großer Unternehmen, aber nicht von reichen Einzelpersonen, geschützt werden.“

Da Whistleblower nach ihren Enthüllungen oft unter großem finanziellen Druck stünden, fordert seine Fraktion darüber hinaus einen europäischen Fonds zur Entschädigung von Whistleblowern.

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